Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die Rechnung zu Hause, in einer beliebigen ASSSA-Geschäftstelle, über die Webseite oder über seinen Versicherungsmakler zu bezahlen, und zwar innerhalb von 30 Tagen nach der Fälligkeit.
Diese Zahlungsverpflichtung ist einmalig und gilt für die gesamte Laufzeit der Police, unbeschadet der Aufteilung in monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Raten, die in den Sonderbedingungen vereinbart werden können.
Wenn im Vertrag ein Lastschrifteinzug vorgesehen ist, wird die Rechnung am Tag ihrer Ausstellung zum Einzug verschickt. Wird die Einzugsermächtigung von der Bank zurückgegeben, teilt ASSSA Ihnen dies schriftlich oder auf anderer unbestreitbarer Weise mit und räumt Ihnen eine Frist von 30 Kalendertagen ein, um dem Versicherer mitzuteilen, in welcher Weise der Betrag beglichen wird.
Die erste Zahlung der Rechnung ist nach Vertragsunterzeichnung fällig. Im Falle einer Ratenzahlung hat ASSSA bei Nichtzahlung eines Teilbetrags der Rechnung Anspruch auf Rückforderung des gesamten noch ausstehenden Rechnungsbetrages.
Der Versicherte kann innerhalb von 14 Tagen ausdrücklich die Rückerstattung des gezahlten Betrags durch ASSSA beantragen.
Der Versicherungsnehmer kann ASSSA schriftlich mitteilen, dass er die Vertragsverlängerung ablehnt. Damit die Mitteilung wirksam wird, muss sie mindestens einen Monat vor Ablauf des laufenden Vertrags erfolgen und eingehen.
Wenn Sie das virtuelle POS benutzen, um eine Kartenzahlung vorzunehmen, werden Sie auf eine von der Bank kontrollierte Seite weitergeleitet, um die Zahlung über ihr Payment Gateway vorzunehmen.
Wir informieren Sie darüber, dass das virtuelle POS der Bank während des Zahlungsvorgangs die Funktion Secure ElectroRnic Commerce (CES) integriert, um ein hohes Maß an Sicherheit und Zahlungsschutz zu gewährleisten.
Die Bank sammelt während des elektronischen Zahlungsvorgangs Informationen über die Verbindung und die IP-Adresse, Geräteinformationen, Navigations- und Transaktionsdaten sowie andere zugängliche Daten der Online-Verbindung und des Kanals, die von den Sicherheitsprotokollen VISA Secure / Mastercard Identity Check verlangt werden, um nicht autorisierte oder betrügerische Zahlungsvorgänge zu erkennen und zu verhindern.
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NOTA INFORMATIVA
REGLAMENTO PARA LA DEFENSA DEL ASEGURADO DE ASSSA
Este reglamento tiene por objeto regular el funcionamiento del Servicio de Atención al Cliente y del Defensor del Asegurado de ASSSA, así como las relaciones entre ambos. Se rige por la Ley 44/2002 de 22 de noviembre, de Medidas de Reforma del Sistema Financiero y por la Orden ECO 734/2004, de 11 de marzo, sobre los departamentos y servicios de atención al cliente de las entidades financieras.
El Reglamento para la defensa del asegurado puede solicitarlo en la siguiente dirección de correo:sacquejasyreclamaciones@asssa.es.
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In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (2016/679) erteilt der Kunde der für die Datenverarbeitung verantwortlichen AGRUPACIÓN SANITARIA SEGUROS, S.A. seine ausdrückliche, freie und unmissverständliche Zustimmung zum Zweck der Berechnung der Versicherungsbeiträge, der Erstellung eines Kostenvoranschlags, der Weiterverfolgung des Angebots und der Bereitstellung von Werbeaktionen in Bezug auf die gestellte Anfrage. Zu diesem Zweck informieren wir Sie darüber, dass Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Ihre Daten werden bis zu 2 Jahre aufbewahrt, es sei denn, es besteht ein gegenseitiges Interesse an der Weiterführung des Vertrags. Daraufhin werden die Daten anonymisiert und für statistische Analysen verwendet. Der Betroffene kann zu jedem Zeitpunkt seine Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Aufhebung, Einschränkung der Verarbeitung und Übertragbarkeit ausüben, indem er sich schr .
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